Nutzungs- und Stornierungsbedingungen

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  1. Die Montage erfolgt gemeinsam Vermieter – Mieter.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf- und Abbau mit tätig wird.

Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.

  1. Nach Mietvertragsunterzeichnung werden 50% der Anmietgebühr fällig. Diese kann in bar oder per Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto beglichen werden.

Bei Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der vereinbarte Mietpreis anteilig zu bezahlen. Die Staffelung lautet wie folgt:

Rücktritt bis 21 Tage vor dem 1. Miettag: kostenlos, 21-14 Tage: 50 %; 14-2 Tage: 75 %; 1 Tag: 90 %. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder einen Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten angefallen sind, als die oben genannten Gebühren.

Bei Nichtabholung des Mietobjekts steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 90 % des vereinbarten Mietpreises zu.

Diese werden dem Vermieter innerhalb von sieben Tagen in bar gezahlt oder auf sein Konto überwiesen.

  1. Die im Mietvertrag angegebene Kaution und restliche Anmietgebühr ist am Anmiettag in bar zu zahlen oder nach Absprache mit dem Vermieter vorab zu überweisen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.
  2. Eine Ausweiskopie verbleibt mit der Kaution bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.
  3. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt) zu übergeben.

Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach 100 km und danach aller 500 km des festen Sitz und muss gegebenenfalls die Schrauben nachziehen.

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet. Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie.
  2. Gibt der Mieter das Dachzelt defekt zurück, so behält der Vermieter die Kaution ein, begleicht die Reparaturkosten und der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur mit Offenlegung der Instandsetzungskosten die Restsumme zurückerstattet. Die kann bis zu 3 Monate dauern, wenn das Dachzelt gleich im Anschluss wieder vermietet ist.

Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen. Wir empfehlen dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.

  1. Der Mieter hat das Dachzelt sauber (ohne Unrat) dem Vermieter zurückzugeben, während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Stoff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen, wenn die Reparaturkosten die hinterlegte Kaution übersteigen.
  2. Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (ca. 3500,- Euro mit Zubehör) zu ersetzen.
  3. Der Vermieter stellt das Mietobjekt zum angemieteten Zeitpunkt zur Abholung bereit. Sollte das bestellte Dachzelt aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, erstattet der Vermieter die geleisteten Zahlungen innerhalb von 7 Tagen.

Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen entbinden den Vermieter für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Bei einem Defekt des Dachzelts und einer damit einhergehenden Unfähigkeit der Weiterreise besteht kein Ersatzanspruch des Mieters.

  1. Tiere, Rauchen, offenes Feuer sowie Trinken und Essen sind im Dachzelt nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter die Kosten der Reinigung durch eine Fachfirma bzw. für die aufgetretenen Schäden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.
  3. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
  4. Der Mieter ist in der Pflicht sicherzustellen, dass sein Fahrzeug für den Gebrauch eines Dachzelts geeignet ist und der nötigen Last standhält. Der Vermieter haftet bei einem Schaden am Fahrzeug nicht. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.
  5. Das Zelt muss ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sein, wenn das Fahrzeug, Auf dem es montiert ist, in Bewegung gesetzt wird. Das Fahrzeug, auf dem das Dachzelt montiert ist, das höchstens 130 km/h fahren. Es dürfen auch keine weiteren Lasten (z.B. Surfbrett, Kanu o.ä.) auf dem Dachzelt befestigt werden.
  6. Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt.
  7. Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug inkl. Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc..
  8. Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz von dem Vermieter gespeichert werden.
  9. Weitere Vereinbarungen sind schriftlich im Mietvertrag festzuhalten.