Beim Boofen kommt es auf das Verhalten jedes Einzelnen an, damit dieses Erlebnis im Nationalpark auch weiterhin bestehen kann.
Es ist verboten, Feuer zu entzünden, Campingkocher jeglicher Art zu betreiben oder Kerzen zu entzünden!
Verlasst den Platz so, wie ihr vorgefunden haben, möglichst sogar in einem besseren Zustand (z.B. auch fremden Müll mitnehmen).
Im Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge, welches die umliegenden Gebiete der Nationalparkregion umfasst, ist das Boofen erlaubt. (Ausgenommen ist der Pfaffenstein)
In der hinteren Nationalparkzone ist das Freiübernachten bis auf folgende gekennzeichnete Boofen verboten:
Rathen
Schrammsteine
Affensteine
Schmilka
Wildenstein
Kleiner Tschand