Startseite / Nutzungs- & Stornierungsbedienungen
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf- und Abbau mit tätig wird.
Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.
Bei Rücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der vereinbarte Mietpreis anteilig zu bezahlen. Die Staffelung lautet wie folgt:
Rücktritt bis 21 Tage vor dem 1. Miettag: kostenlos, 21-14 Tage: 50 %; 14-2 Tage: 75 %; 1 Tag: 90 %. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder einen Nichtantritt keine oder wesentlich geringere Kosten angefallen sind, als die oben genannten Gebühren.
Bei Nichtabholung des Mietobjekts steht dem Vermieter Schadensersatz in Höhe von 90 % des vereinbarten Mietpreises zu.
Diese werden dem Vermieter innerhalb von sieben Tagen in bar gezahlt oder auf sein Konto überwiesen.
Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach 100 km und danach aller 500 km des festen Sitz und muss gegebenenfalls die Schrauben nachziehen.
Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen. Wir empfehlen dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen entbinden den Vermieter für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Bei einem Defekt des Dachzelts und einer damit einhergehenden Unfähigkeit der Weiterreise besteht kein Ersatzanspruch des Mieters.
